Stand: 14. Januar 2025

Allgemeines

Anträge auf Beurlaubung von bis zu drei Schultagen pro Schuljahr sind mit ausreichend Vorlauf an die Klassenleitung zu richten. Über die Genehmigung entscheidet die Klassenleitung selbst, mit Ausnahme von Reiseanträgen, über die die Schulleitung entscheidet.

Beurlaubungsanträge über drei Schultage hinaus sind an die Schulleitung zu richten. Dasselbe gilt für Anträge aufgrund von Reisen ab Tag 1, wenn diese außerhalb der regulären Schulferien des Landes Brandenburg stattfinden.

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen der VV Schulbetrieb. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass Reise- und Urlaubstermine der Eltern/Sorgeberechtigten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung anerkannt werden.

Für Freistellungen vom Sport- und/oder Schwimmunterricht siehe Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung.


Anträge auf Freistellung (Beurlaubung)

allgemeiner Antrag

Antrag-auf-Freistellung-vom-Unterricht2

für die Teilnahme an einem religiösen Fest

vom Sport- bzw. Schwimmunterricht

Beachten Sie hierzu die Ausführungen unter Krankmeldung / Sport- und Schwimmbefreiung